02.05.2019

Verbund begrüßt Korrektur: Universität Plymouth hat die Pressemeldung vom 29. April 2019 richtiggestellt

Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. begrüßt die umgehende Korrektur der Pressestelle der Universität Plymouth aufgrund der zahlreichen falschen Zitate der Studienergebnisse.


Anhand der Studienergebnisse konnte ein deutlicher Unterschied zwischen den sogenannten „bioabbaubaren“, „oxo-abbaubaren“, konventionellen und zertifiziert kompostierbaren Tüten (gem. EN 13432) festgestellt werden. Untersucht wurde der Abbau dieser Tüten im Meer und im Boden.


Der Autor der Studie, Prof. Dr. Richard Thompson bestätigte gestern persönlich, dass ausschließlich die kompostierbare Tüte im Meer vollständig desintegriert war und auch im Boden sich zu zersetzen begonnen hatte.  


Zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel sind nicht zum Abbau im Boden oder Meer entwickelt worden. Diese zertifizierten Beutel sind bestimmt zum Abbau in der Kompostieranlage, weshalb die hier gezeigten Ergebnisse deutlich über die vorgegebene Zertifizierung der Kompostierbarkeit hinausgehen. Kompostierbare Kunststoffprodukte sind grundsätzlich nicht unkontrolliert in die Umwelt zu werfen.  


Welche Schlussfolgerungen müssen daraus gezogen werden?


Produkte, die als bioabbaubar beworben werden, müssen eine Zertifizierung zum biologischen Abbau in klar definierten Umweltbedingungen vorweisen. Generelle Aussagen zur Bioabbaubarkeit von Produkten ohne diesen Nachweis sind als unseriös zu betrachten.

Die Studie verdeutlicht, dass gewöhnliche PE-Tüten durch Additive nicht bioabbaubar gemacht werden können. PE-Tüten, welche diese Additive enthalten und als „bioabbaubar“ oder „oxo-abbaubar“ vermarktet werden, verrotten nicht in der Kompostierungsanlage (und – wie durch die Studie belegt – auch nicht im Meer).

ALLE zertifiziert kompostierbaren Kunststoffbeutel sind nach wissenschaftlich festgelegten Standards (EN 13432) für die Kompostierung zugelassen.  

Die in der Studie untersuchten, nicht zertifizierten „bioabbaubaren“ oder „oxo-abbaubaren“ Kunststofftüten sind gemäß Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Deutschland nicht für die Biotonne zugelassen und im Einzelhandel nicht als Bioabfallbeutel erhältlich.


Zahlreiche Studien weisen nach, dass der gezielte Einsatz zertifiziert kompostierbarer Bioabfallbeutel für die getrennte Bioabfallsammlung den Bürgerinnen und Bürgern die Bioabfallsammlung erleichtert, wodurch Qualität und Menge vom Kompost deutlich gesteigert werden können. Der sinnvolle Einsatz solcher zugelassener Bioabfallbeutel – bei sorgfältiger kommunaler Kommunikation – sorgt für eine nachweisbare Reduktion der Fehlwürfe, insbesondere der herkömmlichen Kunststoffe im Bioabfall.


Zertifiziert kompostierbare Bioabfallbeutel sind am Keimlingsymbol erkennbar.

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